Rechnungserstellung in FarmAct auf dem Tablet

Rechnungen erstellen mit FarmAct

Antonia Schiffers
14.02.2023
Über die App

Rechnungen erstellen mit FarmAct

Rechnungen mit FarmAct schnell, digital und regelkonform erstellt

Der Auftrag ist erledigt, die Maschine steht wieder im Hof – jetzt fehlt nur noch die Rechnung. Genau an der Stelle entscheidet sich, wie schnell dein Geld auf dem Konto ist. Mit FarmAct schreibst du die Rechnung direkt aus dem Auftrag heraus, mit allen Pflichtangaben und ohne dass du Daten zweimal eingibst.

‍

Rechnungsentwurf in FarmAct mit hervorgehobenem Button zum Abschließen der Rechnung

Das muss auf jeder Rechnung stehen

Das Umsatzsteuerrecht sieht eine Reihe von Mindestanforderungen vor, die beachtet werden müssen. Dazu zählt die vollständige Angabe von:

  • Name und Anschrift des Rechnungserstellers und -empfängers
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Rechnungsdatum
  • Fortlaufende und einzigartige Rechnungsnummer
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der Leistungen
  • Liefer- oder Leistungszeitpunkt, Zahlungszeitpunkt
  • Entgelt und Steuerbetrag sowie Steuersatz bzw. Steuerbefreiung
  • Im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen (Skonti, Rabatte)

Fehlt eine dieser Angaben, ist die Rechnung angreifbar. In FarmAct sind sie im Beleg hinterlegt, du kannst also keine vergessen.

‍

In FarmAct sind die Daten schon da

Alle rechnungsrelevanten Daten zum Auftrag und zum Kunden stehen bereits in der Software. Die Rechnung entsteht daraus in wenigen Klicks – am Schreibtisch oder unterwegs mit dem Handy.

Das nimmt dir FarmAct dabei ab:

  • Rechnung direkt aus dem erledigten Auftrag heraus oder als neue Rechnung
  • Sammelrechnung über beliebig viele Aufträge eines Kunden
  • Abschlagsrechnungen für Aufträge, die sich über einen längeren Zeitraum ziehen
  • Rabatt, Skonto und Teilzahlungen im Beleg abbildbar
  • Zahlungsziel, Vorlagen und Nummernkreise einmal in den Belegeinstellungen gepflegt und danach automatisch übernommen
  • Auftragsnummern auf dem Beleg, damit dein Kunde die Position sofort zuordnen kann
  • Vorschau vor dem Versand, damit du weißt, was beim Kunden ankommt

‍

Versenden, wie es dein Kunde braucht

Ist der Beleg fertig, geht er raus:

  • als PDF direkt per E-Mail aus FarmAct
  • als PDF zum Ausdrucken für den Postweg
  • als E-Rechnung im Format ZUGFeRD oder XRechnung direkt per E-Mail aus FarmAct
  • als Maschinenring-Export, wenn du über den Maschinenring abrechnest – auch direkt per E-Mail

Bei E-Rechnungen und beim Maschinenring kannst du zusätzlich die Lastschrift als Zahlungsmethode hinterlegen. Und wenn ein Kunde doch mal nicht fristgerecht zahlt, stellst du die Mahnung ebenfalls direkt in FarmAct aus.

‍

E-Rechnung: seit 2025 Pflicht

Seit dem 1. Januar 2025 ist der Empfang elektronischer Rechnungen für alle Unternehmen verpflichtend – auch für Lohnunternehmen. FarmAct erstellt und verschickt E-Rechnungen als ZUGFeRD und XRechnung, du brauchst dafür kein zusätzliches Programm. Was die Pflicht im Detail für deinen Betrieb bedeutet, steht in unserem Beitrag zur E-Rechnungspflicht.

‍

Weiter zum Steuerberater

Über die DATEV-Schnittstelle bekommt dein Steuerberater alle wichtigen Informationen direkt aus FarmAct, inklusive Vorkontierung. Wie das gesamte Schnittstellen-Netzwerk aussieht, steht in unserem Beitrag zu den FarmAct Schnittstellen

‍

Schritt für Schritt im Video

Wie das Ganze in der App aussieht, zeigen wir dir lieber, als es zu beschreiben:

In der Playlist Rund um Belege auf unserem YouTube-Kanal gehen wir die Rechnungserstellung und alles drumherum Schritt für Schritt durch.

‍

Fazit

Ein paar Klicks, und die Rechnung ist beim Kunden – vollständig, im richtigen Format und mit allem, was der Steuerberater braucht. Die Büroarbeit, die früher den Abend gekostet hat, ist damit in Minuten erledigt.

‍

Fragen zum Thema?

Melde dich gerne bei uns. Wir nehmen uns Zeit für dein Anliegen und helfen dir gerne weiter!