Einfacher geht´s nicht
E - Rechnungen
Alles in einer App
Gewappnet für alle Richtlinien des
Rechnungsgesetz 2025
Was bedeutet die E-Rechnungspflicht?
Um die Effizienz und Transparenz im Rechnungswesen zu steigern, ist ab dem 01.01.2025 die Erstellung und der Empfang von elektronischen Rechnungen verpflichtend. Diese Neuerung betrifft alle Branchen, darunter auch die Lohnunternehmen.
E-Rechnungen sind keine PDFs oder eingescannte Dokumente. Sie entsprechen einer DIN-Norm und sind entweder im X-Rechnung-Format (nicht lesbar für Menschen) oder im ZUGFeRD-Format (nicht lesbar für Menschen, enthält aber zusätzlich ein lesbares PDF).
Ein einfaches PDF-Dokument erfüllt diese Kriterien nicht und gilt daher nicht als E-Rechnung. Deshalb müssen sich Unternehmen mit geeigneten Lösungen beschäftigen, die diese Voraussetzungen erfüllen.
E-Rechnungen sind keine PDFs oder eingescannte Dokumente. Sie entsprechen einer DIN-Norm und sind entweder im X-Rechnung-Format (nicht lesbar für Menschen) oder im ZUGFeRD-Format (nicht lesbar für Menschen, enthält aber zusätzlich ein lesbares PDF).
Ein einfaches PDF-Dokument erfüllt diese Kriterien nicht und gilt daher nicht als E-Rechnung. Deshalb müssen sich Unternehmen mit geeigneten Lösungen beschäftigen, die diese Voraussetzungen erfüllen.
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Die Fristen auf einen Blick
Seit 2020 gilt die
E-Rechnungspflicht für Unternehmen, die mit öffentlichen Auftraggebern Geschäfte tätigen.
Ab dem 01.01.2025 wird die Pflicht auf alle Unternehmen ausgeweitet, unabhängig von Größe oder Branche.
E-Rechnungspflicht für Unternehmen, die mit öffentlichen Auftraggebern Geschäfte tätigen.
Ab dem 01.01.2025 wird die Pflicht auf alle Unternehmen ausgeweitet, unabhängig von Größe oder Branche.
Bis einschließlich 2026 können weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen ausgestellt werden.
Ab 2027 müssen alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000€ elektronische Rechnungen ausstellen.
Ab 2027 müssen alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000€ elektronische Rechnungen ausstellen.
Ab 2028 müssen E-Rechnungen ohne Ausnahmen vollständig angewendet werden.
Zusätzlich gibt es spezielle Übergangsregelung für PDF-Rechnungen im EDI-Verfahren.
Zusätzlich gibt es spezielle Übergangsregelung für PDF-Rechnungen im EDI-Verfahren.
Mit FarmAct kannst du E-Rechnungen ganz einfach empfangen, verarbeiten und erstellen - effizient und unkompliziert. Damit erfüllst du alle Anforderungen des neuen Rechnungsgesetzes und bist optimal vorbereitet. FarmAct spart dir wertvolle Zeit im Büro und sorgt für eine bessere Übersicht in deiner Buchhaltung.
Bei weiteren Fragen, wende dich an deinen persönlichen Ansprechpartner



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